Schülerwettbewerbe

Schülerwettbewerbe sind ein wesentlicher Bestandteil der Begabungs- und Begabtenförderung. Zur ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung der schulischen und schulsportlichen Wettbewerbe ist die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Werden die Daten nicht bereitgestellt, kann keine Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb erfolgen bzw. kann der Wettbewerb nicht durchgeführt werden.

Gemäß Art. 13 DS-GVO sind die Sorgeberechtigten über die stattfindende Datenverarbeitung zu informieren. Eine Einwilligung der betreffenden Personen zu der in diesem Zusammenhang stattfindenden Datenverarbeitung ist nach Art. 7 DS-GVO nicht erforderlich. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V. mit § 25 Thüringer Schulgesetz in der jeweils geltenden Fassung. 

Zur Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO gibt es für alle schulischen und schulsportlichen Wettbewerbe ein entsprechendes Merkblatt.